LKW
C1 | C1E | C | CE
Welche Klasse suchst du?
C1
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1 Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Da das Antragsverfahren derzeit mehrere Wochen (bis zu 6 Wochen) dauern kann, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung.
Besonderheiten
Vorausetzung Führerschein der Klasse B
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.
Der Ablauf
In wenigen Schritten zu deinem Führerschein
Anmeldung
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe Kurs
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
- bei Vorbesitz D1 oder D
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunden Autobahn
- 1 Stunden Nachtfahrt
C1E
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1E Anhänger mitführen, wenn:
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE – Bei Klasse D1 / D1E
Besonderheiten
- Vorausetzung Führerschein der Klasse C1
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Der Ablauf
In wenigen Schritten zu deinem Führerschein
Anmeldung
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe Kurs
Theorie
- keine Theorieausbildung
Praxis
- Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunden Autobahn
- 1 Stunden Nachtfahrt
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
- 1 Stunden Überland (Solo)
- 1 Stunden Autobahn (Solo)
- 3 Stunden Überland (Zug)
- 1 Stunden Autobahn (Zug)
- 2 Stunden Nachtfahrt (Zug)
C
Mindestalter: 21/181,2 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse C1
Besonderheiten
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- 1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
- 2) Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C, die als Führer1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.“
Der Ablauf
In wenigen Schritten zu deinem Führerschein
Anmeldung
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe Kurs
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
- bei Vorbesitz C1 oder D1
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- bei Vorbesitz D
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
- Klasse C1 auf C
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunden Autobahn
- 1 Stunden Nachtfahrt
CE
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE | Klasse C1E | Klasse T | Bei Klasse D / DE
Besonderheiten
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- 1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Der Ablauf
In wenigen Schritten zu deinem Führerschein
Anmeldung
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe Kurs
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
- 3 Stunden Überland (Solo)
- 1 Stunden Autobahn (Solo)
- 5 Stunden Überland (Zug)
- 2 Stunden Autobahn (Zug)
- 3 Stunden Nachtfahrt (Zug)
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Werner von Siemens Str. 1, 83301 Traunreut