Erste Hilfe

und Sehtest.

Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis beantragt, ist verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen erste Hilfe leisten zu können (FeV § 19,1). Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen und durch praktische Übungen Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln. Ebenso mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten, sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen.

    „ERSTE Hilfe“ Ausbildungsstellen in der Region:

    Termine 2024

    Gebühr Kurs: 70,-EUR  |  Gebühr Sehtest: 10,-EUR

    11. Mai / 10:00-17:30 – Hoffmanns Fahrschule
    Werner-von-Siemensstr. 1, 83301 Traunreut

    22. Juni / 10:00-17:30 – Hoffmanns Fahrschule
    Werner-von-Siemensstr. 1, 83301 Traunreut

    13. Juli / 10:00-17:30 – Hoffmanns Fahrschule
    Werner-von-Siemensstr. 1, 83301 Traunreut

    10. August / 10:00-17:30 – Hoffmanns Fahrschule
    Werner-von-Siemensstr. 1, 83301 Traunreut

    15. September / 10:00-17:30 – Hoffmanns Fahrschule
    Werner-von-Siemensstr. 1, 83301 Traunreut

    19. Oktober / 10:00-17:30 – Hoffmanns Fahrschule
    Werner-von-Siemensstr. 1, 83301 Traunreut

    17. November / 10:00-17:30 – Hoffmanns Fahrschule
    Werner-von-Siemensstr. 1, 83301 Traunreut

    14. Dezember / 10:00-17:30 – Hoffmanns Fahrschule
    Werner-von-Siemensstr. 1, 83301 Traunreut

    Sehtest

    Für den Führerscheinerwerb steht ein Sehtest auf deinem Programm. Dabei darf ein bestimmter Sehschärfenwert nicht unterschritten werden, damit du beim Fahren klar siehst und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdest.

    Sehtest oder augenärztliches Gutachten?

    In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FeV) steht: „Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen.“ Wenn du anschließend eine Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegst, die das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe (s.u.) bescheinigt, kannst du den Führerschein machen. Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Taxischein, müssen sich vom Augenarzt untersuchen lassen und darüber ein Gutachten vorlegen (§ 12 Abs. 6 FeV). Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.

    Alle Standorte auf einen Blick

    Wir tun alles, damit Du Dich während Deiner Führerscheinausbildung rundum wohlfühlst – nicht nur hinterm Steuer, sondern auch in unserer Fahrschule!

    Das Team

    Unser freundliches Team steht während der Führerscheinausbildung immer an Deiner Seite!  Wir begleiten dich wärend deiner Ausbildung und bringen dich zum Führerschein.

    Deine Fahrschule

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    Werner von Siemens Str. 1, 83301 Traunreut

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